Wirtschaftsrecht & Immobilienrecht
IMMOBILIENRECHT UND GEWERBLICHES MIETRECHT
Im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien, deren Belastung oder Vermietung insbesondere im gewerblichen Bereich, tauchen häufig Rechtsfragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung auf, bei deren Klärung wir Ihnen gerne behilflich sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Ansprüchen aus Kauf- oder Mietverträgen über Immobilien sowie aus Verträgen über deren Belastung, sowohl im außergerichtlichen Bereich, wie auch im Klageverfahren.
Ihr Ansprechpartner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz
BANK- UND KAPITALANLAGERECHT
Da wir seit vielen Jahren Banken und Kreditinstitute beraten und vertreten, sind wir in allen Fragen des Kredit- und Kreditsicherungsrechts (einschl. Scheck- und Wechselrecht) Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, Berater und Vertreter. Dabei beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Kreditnehmer und Sicherungsgeber (z.B. Bürgen und Grundschuldbesteller etc.). Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt das Gebiet des Kapitalanlagerechts dar, bei dem es häufig zu Beratungsfehlern und sonstigen Pflichtverletzungen durch den Anbieter/Vermittler kommt, bis hin zur kriminellen Schädigung des Anlegers.
Ihr Ansprechpartner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Wir beraten und vertreten Bauherrn, Bauunternehmen, Architekten und Fachplaner bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit jeglichen Bauvorhaben, sei es der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Großprojektes. Neben der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen für Bauleistungen und Planungstätigkeiten liegt dabei ein Schwerpunkt auf der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln bzw. Planungs- oder Bauüberwachungsfehler einschließlich der Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, denen im Rahmen derartiger Auseinandersetzungen gesteigerte Bedeutung zukommt.
Ihr Ansprechpartner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz