Unser Leistungspektrum

wirtschafts- immobilienrecht

Was versteht man darunter?

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht .”

Franz Kaf­ka 

Wirtschafts- und Immobilienrecht

Immo­bilien­recht & Gewerblich­es Mietrecht

Im Zusam­men­hang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Immo­bilien, deren Belas­tung oder Ver­mi­etung ins­beson­dere im gewerblichen Bere­ich, tauchen häu­fig Rechts­fra­gen von erhe­blich­er wirtschaftlich­er Bedeu­tung auf, bei deren Klärung wir Ihnen gerne behil­flich sind. Dies gilt selb­stver­ständlich auch für die Gel­tend­machung bzw. die Abwehr von Ansprüchen aus Kauf- oder Mietverträ­gen über Immo­bilien sowie aus Verträ­gen über deren Belas­tung, sowohl im außerg­erichtlichen Bere­ich, wie auch im Klagev­er­fahren.

 

Ihr Ansprech­part­ner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz

Bank- und Kap­i­ta­lan­lagerecht

Da wir seit vie­len Jahren Banken und Kred­itin­sti­tute berat­en und vertreten, sind wir in allen Fra­gen des Kred­it- und Kred­it­sicherungsrechts (ein­schl. Scheck- und Wech­sel­recht) Ihr zuver­läs­siger Ansprech­part­ner, Berater und Vertreter. Dabei berat­en und vertreten wir selb­stver­ständlich auch Kred­it­nehmer und Sicherungs­ge­ber (z.B. Bür­gen und Grund­schuldbesteller etc.). Ein weit­eres Tätigkeits­feld stellt das Gebi­et des Kap­i­ta­lan­lagerechts dar, bei dem es häu­fig zu Beratungs­fehlern und son­sti­gen Pflichtver­let­zun­gen durch den Anbieter/Vermittler kommt, bis hin zur krim­inellen Schädi­gung des Anlegers.

Ihr Ansprech­part­ner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz

Bau- und Architek­ten­recht

Wir berat­en und vertreten Bauher­rn, Bau­un­ternehmen, Architek­ten und Fach­plan­er bei Fra­gen und Kon­flik­ten im Zusam­men­hang mit jeglichen Bau­vorhaben, sei es der Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es oder eines Großpro­jek­tes. Neben der Gel­tend­machung von Zahlungsansprüchen für Bauleis­tun­gen und Pla­nungstätigkeit­en liegt dabei ein Schw­er­punkt auf der Gel­tend­machung bzw. Abwehr von Ansprüchen wegen Baumän­geln bzw. Pla­nungs- oder Bauüberwachungs­fehler ein­schließlich der Vertre­tung in selb­ständi­gen Beweisver­fahren, denen im Rah­men der­ar­tiger Auseinan­der­set­zun­gen gesteigerte Bedeu­tung zukommt.

Ihr Ansprech­part­ner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz

WIR BERATEN SIE VOLLUMFASSEND IM STEUERRECHT. SPRECHEN SIE UNS AN!

Steuerberatung und Steuergestaltung

Digitale Finanz- & Lohnbuchhaltung

Ihr Ansprech­part­ner:
Felix Aulbach

Erbrecht- & Unternehmens-nachfolge

Ihr Ansprech­part­ner:
Claudius Lang |
Raimund Schwarz

Unternehmens- Und Gesellschaftsrecht

Ihr Ansprech­part­ner:
Claudius Lang

Arbeitsrecht

Ihr Ansprech­part­ner:
Raimund Schwarz

Steuer- & Gestaltungsberatung

Ihr Ansprech­part­ner:
Claudius Lang
Felix Aulbach