Erbrecht & Unternehmensnachfolge

Einerseits gewinnen erbrechtliche Fragen in Verbindung mit steuerlichen Fragen zunehmend an Bedeutung, da erhebliche Vermögenswerte in den nächsten Jahren auf nachfolgende Generationen übergehen und durch richtige Gestaltung steuerliche Belastungen reduziert werden können. Wir erarbeiten auf den Einzelfall hin optimierte Konzepte und setzen diese in Vereinbarungen zur vorweggenommenen Erbfolge, letztwillige Verfügungen und entsprechende Steuererklärungen um, insbesondere auch bei der Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen. Hier ist Herr RA/FAStR/StB/VBp Claudius Lang ihr Ansprechpartner.

Mit der Zunahme der Erbfälle nehmen aber auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang zu, hierbei berät Sie Herr RA/FAArbR Raimund Schwarz.

Frühzeitig planen und so Steuern sparen!

Gerne beraten wir Sie vollumfassend. Sprechen Sie uns an!

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