Arbeitsrecht & Dienstvertragsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeits- und Dienstvertragsrecht beraten und vertreten wir Sie bei Vertragsverhandlungen, sei es bei der Begründung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, seiner Änderung oder Beendigung; ferner bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen oder Kündigungen (einschl. der Prozessführung vor den zuständigen Gerichten) sowie bei der Lösung betriebsverfassungsrechtlicher Probleme.
Wir klären für Sie auch die arbeitsrechtliche Fragen bei der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Ihr Ansprechpartner:
RA/FAArbR Raimund Schwarz