Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröf­fentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkon­tendat­en in Steuer­sachen 2025 mit 118 anderen Staat­en automa­tisch aus­tauschen wird. Eine Liste der Staat­en ist in dem über die Home­page des BMF abruf­baren Schreiben veröf­fentlicht. Die Infor­ma­tions­dat­en aus Kryp­towährun­gen wer­den im Rah­men geson­dert­er Abkom­men über­mit­telt, eben­so gibt es weit­ere Abkom­men z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Dat­en zum 31.7.2026 dem Bun­deszen­tralamt für Steuern melden.

Zu den aus­tauschen­den Staat­en gehören die EU-Mit­glied­staat­en, die sog. CRS-Staat­en, aber auch z. B. die Schweiz und Liecht­en­stein über ein spezielles Drittstaaten­abkom­men mit der EU. Neben dem bilat­eralen Date­naus­tausch gibt es auch eine Rei­he von Staat­en und Gebi­eten, bei denen die Dat­en nur Rich­tung Deutsch­land über­mit­telt wer­den, ins­beson­dere sind dies die Bahamas, Bahrain, Bermu­das, Britis­che Jungfer­nin­seln, Kaimanin­seln, Katar, Kuwait, Vere­inigte Ara­bis­che Emi­rate, Turks- und Caikosin­seln. Über­mit­telt wer­den Per­so­n­en- und Geburts­dat­en, SteuerID, Kon­tendat­en, Kon­tenstände und Kon­tenwerte, Zin­sen, Div­i­den­den, son­stige Kap­i­talerträge und Veräußerungser­löse.

Trotz der Über­mit­tlung müssen die Erlöse aus aus­ländis­chen Kon­ten in der Steuer­erk­lärung angegeben wer­den. Anson­sten dro­hen neben ein­er Änderung der betrof­fe­nen Beschei­de, Steuer- und Zin­snachzahlun­gen ggf. strafrechtliche Kon­se­quen­zen.