Die Bun­desmin­is­te­rien der Finanzen (BMF) und der Jus­tiz (BMJ) haben am 16.7.2026 in ein­er gemein­samen Presseerk­lärung den „Aktion­s­plan gegen Steuer- und Finanzkrim­i­nal­ität“ vorgestellt. Dahin­ter ver­birgt sich ein Kat­a­log von 26 Maß­nah­men mit der Absicht, durch ver­schiedene Geset­zesän­derun­gen ab 2027 die vorhan­dene Steuer- und Finanzkrim­i­nal­ität zu reduzieren.

Durch die geplanten Maß­nah­men soll die Steuerg­erechtigkeit erhöht sowie Ein­nah­mev­er­luste reduziert wer­den. Geplant ist, Ermit­tlungstätigkeit­en bess­er zu bün­deln und zu ver­net­zen; organ­isierte Finanzkrim­i­nal­ität soll hier­durch häu­figer aufgedeckt wer­den. Es soll im Bere­ich schw­er­er Steuerkrim­i­nal­ität Trans­parenz hergestellt und durch verbesserte Zusam­me­nar­beit mit anderen Län­dern Steuer­flucht weit­er erschw­ert wer­den. Beson­ders her­vorzuheben aus den vorgestell­ten Maß­nah­men sind fol­gende:

  • Die auf 8 Jahre verkürzte Beleg-Auf­be­wahrungspflicht soll auf 15 Jahre ver­längert wer­den.
  • Die straf­be­freiende Selb­stanzeige bei Steuer­hin­terziehung soll in ihrer bish­eri­gen Form abgeschafft wer­den. Mögliche Änderun­gen sind noch nicht bekan­nt.
  • Geplant ist eine dig­i­tale Umsatzs­teuer-Echtzeit­mel­dung für Unternehmen anstatt der bish­er nachge­lagerten Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung.
  • Reg­istri­erkassen sind aktuell nicht verpflich­t­end. Vorge­se­hen ist, diese ab dem 1.1.2028 für Geschäfte mit Jahre­sum­sätzen über 100.000 € einzuführen.
  • Das Zusam­men­führen von Steuer­dat­en durch Nutzung von KI und die Neuschaf­fung eines Date­n­analy­sezen­trums sollen einen behör­denüber­greifend­en Daten­ab­gle­ich und die Bear­beitung großer Daten­men­gen ermöglichen. Abwe­ichun­gen von Rech­nungs- und Umsatzs­teuer­dat­en, Kon­trollmit­teilun­gen und anderen Finanz­in­for­ma­tio­nen sollen Hand­lungsnotwendigkeit­en leichter erken­nen lassen.

Damit soll der Weg von der über­wiegend nachge­lagerten Prü­fung einzel­ner Steuer­erk­lärun­gen und Betrieb­sprü­fun­gen hin zu automa­tisiert­er, transak­tions­be­zo­gen­er Kon­trolle unter Beach­tung beson­der­er Risiko-Wirtschafts­bere­iche bere­it­et wer­den. Über entsprechende Geset­zge­bungsver­fahren wird an dieser Stelle in Zukun­ft berichtet.