Das Bun­desver­fas­sungs­gericht (BVer­fG) wird am 12.10.2026 und am 13.10.2026 über zwei Ver­fahren zur Erb­schaft- und Schenkung­s­teuer mündlich ver­han­deln. Die Entschei­dun­gen in diesen Ver­fahren fall­en dann üblicher­weise mehrere Wochen bis Monate später.

Worum geht es in den Ver­fahren? In einem der Ver­fahren hat die bay­erische Lan­desregierung in einem sog. abstrak­ten Nor­menkon­trol­lver­fahren geklagt, weil sie davon aus­ge­ht, dass der Bun­des­ge­set­zge­ber für den Erlass mehrerer geset­zlich­er Regelun­gen im Erb­schaft- und Schenkung­s­teuerge­setz (Erb­StG) man­gels Erforder­lichkeit nicht zuständig ist und die Nor­men deshalb ver­fas­sungswidrig sind. Hier­bei geht es um die per­sön­lichen Frei­be­träge und Steuer­frei­be­träge, weil der Geset­zge­ber diese an die Preis­steigerung der let­zten Jahre nicht angepasst habe und die Frei­be­träge das Niveau der region­al unter­schiedlichen Immo­bilien­preise berück­sichti­gen müssten. Daher sei wed­er die grundge­set­zliche Eigen­tums- noch die Erbrechts­garantie gewährleis­tet. Auch gegen den Gle­ich­heitssatz und das Fam­i­lien­prinzip werde ver­stoßen.

Am 13.10.2026 wird dann über die Ver­fass­sungs­beschw­erde ein­er Pri­vat­per­son ver­han­delt, die sich unmit­tel­bar gegen einen Erb­schaft­s­teuerbescheid richtet, und zwar konkret gegen mehrere Regelun­gen im Erb­StG sowie im Bew­er­tungs­ge­setz (BewG).

Hier geht es darum, dass es im Unternehmens­bere­ich Steuer­freis­tel­lun­gen und Steuerre­duzierungsmöglichkeit­en gibt, wenn liq­uide Mit­tel nicht vorhan­den sind, nicht jedoch bei der Erb­schaft von Grund­ver­mö­gen und Wert­pa­pierde­pots im Pri­vatver­mö­gen.

Es wird erwartet, dass die Entschei­dun­gen zu notwendi­gen Änderun­gen im Rah­men des Erb­StG und ggf. auch BewG führen, ggf. sog­ar eine Ver­fas­sungswidrigkeit fest­gestellt wird, die zu ein­er gewis­sen rück­wirk­enden Änderung führen kön­nten. Es wird emp­fohlen, kurzfristig eine erste steuer­liche Beratung in Anspruch zu nehmen.