In den EU-Mit­glied­staat­en wird im Rah­men ein­er Zoll­re­form zum 1.7.2026 die Zoll­frei­gren­ze auch für sog. Klein­sendun­gen bei einem Waren­wert bis zu 150 € für Sendun­gen aus Drit­tlän­dern in die EU abgeschafft. Es wird vorüberge­hend eine Pauscha­l­ab­gabe von 3 € je tar­i­flich­er Waren­gruppe pro Sendung einge­führt. Die Über­gangsregelung ist zeitlich bis zum 30.6.2028 befris­tet. Ab 1.7.2028 wird die Nutzung ein­er EU-Zoll­daten­plat­tform einge­führt. Die Pauschale wird dann dif­feren­ziert­er berech­net.

Die EU-Zoll­daten­plat­tform soll sämtliche E‑Com­merce-Zoll­dat­en zen­tral erfassen und einen voll­ständi­gen Überblick über die Waren­be­we­gun­gen geben, ins­beson­dere, um die kün­stliche Aufteilung von Bestel­lun­gen zum Zwecke der Zollerspar­nis zu unterbinden. Die Aufhe­bung der Zoll­be­freiung soll beste­hende Wet­tbe­werb­snachteile für europäis­che E‑Com­merce-Händler reduzieren, gle­iche Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen zwis­chen dem Online-Han­del und dem sta­tionären Han­del schaf­fen und auch eine Lenkungs­funk­tion im Hin­blick auf den starken Anstieg der Direk­tim­porte aus Drit­tlän­dern über Online-Plat­tfor­men haben, ins­beson­dere aus Chi­na.

Für gele­gentliche pri­vate Geschenksendun­gen in oder aus dem Drit­t­land von ein­er Pri­vat­per­son an einen pri­vat­en Empfänger bis zu einem Waren­wert von 45 € gilt, dass diese zoll­frei sind, wenn die Sendung tat­säch­lich einen Geschenk­in­halt hat und über den Ver­sand­di­en­stleis­ter als zoll­freie Geschenksendung angemeldet wird.

Die Regelun­gen zur Zoll­frei­heit bei Reise­freimen­gen aus dem Drit­t­land bis zu 300 € bzw. 430 € bei Flug- und Seereisen wer­den von der Neuregelung nicht berührt.

Ab 1.11.2026 wird für Warensendun­gen außer­dem eine zusät­zliche Bear­beitungs­ge­bühr einge­führt, deren Höhe die EU noch fes­tle­gen wird und sich voraus­sichtlich eben­falls in ein­er Größenord­nung von 2 – 3 € bewe­gen wird.