Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) hat am 10.4.2026 mit einem neuen Schreiben das Muster über die Ansäs­sigkeit im Inland aktu­al­isiert. Das Muster aus dem BMF-Schreiben vom 5.11.2019 ist nicht mehr zu ver­wen­den.

Üblicher­weise stellt der die Leis­tung erbrin­gende Unternehmer eine Rech­nung mit aus­gewiesen­er Umsatzs­teuer aus und führt diese ab. Bei bes­timmten Bau- und Gebäude­di­en­stleis­tun­gen durch Sub­un­ternehmer, Liefer­un­gen und Leis­tun­gen aus­ländis­ch­er Unternehmen, Edel­met­all­han­del sowie weit­ere im Umsatzs­teuerge­setz genan­nte Leis­tun­gen ist jedoch der Leis­tungsempfänger verpflichtet, die Umsatzs­teuer zu berech­nen und abzuführen. Der leis­tende Unternehmer weist als Rech­nungssteller die Umsatzs­teuer nicht aus, hat aber auf seine Steuer­schuld­ner­schaft hinzuweisen, sog. Reverse-Charge-Ver­fahren.

Ist für einen Leis­tungsempfänger unklar, ob der leis­tende Unternehmer in Deutsch­land ansäs­sig ist, schuldet der Leis­tungsempfänger nur dann die Umsatzs­teuer nicht, wenn der Leis­tende eine aktuelle Bescheini­gung des zuständi­gen Finan­zamts nach amtlich vorgeschrieben­em Muster vor­legt, aus der sich die Ansäs­sigkeit im Inland ergibt.

Das neue Muster der Finanzver­wal­tung enthält einige redak­tionelle Änderun­gen, den Weg­fall des Feldes für das Dien­st­siegel und den Hin­weis, dass das Schreiben maschinell erstellt und ohne Unter­schrift gültig ist. Die Gültigkeit der Bescheini­gung beträgt höch­stens ein Jahr. Sofern abse­hbar ist, dass die Ansäs­sigkeit kürz­er beste­ht, muss die Gültigkeit entsprechend befris­tet wer­den.

Mit weit­erem Schreiben vom 10.4.2026 hat das BMF auch das Bescheini­gungsmuster vom 6.12.2024 zur inländis­chen Unternehmer­schaft über die Erbringung von Bau- und Gebäud­ere­ini­gungsleis­tun­gen als Sub­un­ternehmer sowie den übri­gen genan­nten Liefer­un­gen und Leis­tun­gen erset­zt. Diese Bescheini­gung hat eine Gültigkeit von höch­stens 3 Jahren. Ab sofort dür­fen auch hier nur noch die neuen Muster ver­wen­det wer­den, die die gle­ichen Änderun­gen enthal­ten wie die Ansäs­sigkeits­bescheini­gung.