Das Finanzmin­is­teri­um Baden-Würt­tem­berg weist in ein­er Pressemit­teilung vom 7.4.2026 darauf hin, dass im Rah­men mehrerer Aktion­stage in bargeld­in­ten­siv­en Betrieben durch Testkäufe fest­gestellt wurde, dass es u. a. bei der Kassen­führung zu Unregelmäßigkeit­en gekom­men sei. Der­ar­tige Aktion­stage find­en mit unter­schiedlichen Schw­er­punk­ten regelmäßig statt.

Den geprüften Betrieben fehlte es an der vorgeschriebe­nen Absicherung der elek­tro­n­is­chen Kassen­sys­teme, auch wurde die Bel­e­gaus­gabepflicht mis­sachtet. Darüber hin­aus gab es Hin­weise auf ille­gale Beschäf­ti­gung und Schwarzarbeit.

Die Finanzver­wal­tung ist berechtigt, ohne Vorankündi­gung sog. Kassen-Nach­schauen durchzuführen. Dabei erscheinen Betrieb­sprüfer in den Betrieben und kon­trol­lieren die Kassen­sys­teme sowie die Ein­hal­tung der Bel­e­gaus­gabepflicht. Bei größeren Fehlern kann unmit­tel­bar eine Betrieb­sprü­fung ein­geleit­et wer­den. Ziel der Kassen-Nach­schauen ist es, die voll­ständi­ge Ein­nahmen­er­fas­sung sowie deren kor­rek­te Ver­s­teuerung sicherzustellen. Betrof­fene, bei denen eine Kassen-Nach­schau in eine Betrieb­sprü­fung übergeleit­et wird, was der Betrieb­sprüfer mit­teilen muss, soll­ten unverzüglich tele­fonisch Kon­takt zu ihrem Steuer­ber­ater aufnehmen.