Die Ein­weg-Vapes wer­den von vie­len Ver­brauch­ern nicht als Elek­troalt­geräte wahrgenom­men und daher fälschlicher­weise über die Rest­müll­tonne oder den Gel­ben Sack/Gelbe Tonne entsorgt.

Gelan­gen Ein­weg-Vapes in den Haus­müll kön­nen sie während der Samm­lung oder in Sortier­an­la­gen beschädigt wer­den. Wird ein Lithi­um-Ionen-Akku gequetscht oder beschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fan­gen. Bis­lang ist die Rück­gabe bei kom­mu­nalen Wert­stoff- und Recy­clinghöfen, bei Sam­mel­stellen für Elek­troalt­geräte, in größeren Super- und Drogeriemärk­ten mit Rück­nahmesys­te­men sowie in Elek­tron­ikfach­märk­ten möglich.

Ab 1.7.2026 muss generell jede Verkauf­sstelle, die Ein­weg-Vapes verkauft, die aus­ge­di­en­ten Geräte kosten­los zurück­nehmen. Das bet­rifft nicht nur Fachgeschäfte, son­dern auch Kioske, Tankstellen und Tabak­lä­den.

Wichtig: Die Rück­gabe ist nicht an einen Neukauf gekop­pelt. Ver­brauch­er kön­nen alte Geräte unab­hängig davon abgeben, wo sie ursprünglich gekauft wur­den.