Der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) hat am 20.5.2026 in zwei Ver­fahren zum Lan­des­grund­s­teuerge­setz Baden-Würt­tem­berg eine Entschei­dung verkün­det.

Baden-Würt­tem­berg ist eines von fünf Bun­deslän­dern, das sich für ein eigenes Grund­s­teuer­recht entsch­ieden hat. Im Stre­it­fall geht es darum, ob die Bew­er­tung von Grund­stück­en für Zwecke der Grund­s­teuer ver­fas­sungskon­form ist. In einem der Ver­fahren ist der Stre­it­ge­gen­stand ein Ein­fam­i­lien­haus, in dem anderen ein Zweifam­i­lien­haus.

Da der BFH die Entschei­dung erst nach Redak­tion­ss­chluss verkün­det hat, wird zum Ergeb­nis und zu den Einzel­heit­en in der näch­sten Aus­gabe berichtet.