Das Bun­desk­abi­nett hat am 29.4.2026 neben einem umfan­gre­ichen Maß­nah­men­paket für die GKV auch die Eck­punk­te für den Bun­de­shaushalt des näch­sten Jahres beschlossen und die Finanz­pla­nung bis zum Jahr 2030.

Die Bun­desregierung beab­sichtigt, den Grund­frei­be­trag um min­destens 1.000 € anzuheben, wodurch ein größer­er Teil des Einkom­mens steuer­frei bliebe. Der Sol­i­dar­ität­szuschlag soll sodann auch für die Besserver­di­ener ent­fall­en. Der Höch­st­s­teuer­satz soll hier­nach von 45 % auf 47,5 % erhöht wer­den und bere­its ab 210.000 € bei Einzel- und 420.000 € bei Zusam­men­ver­an­la­gung greifen.

Das Geset­zge­bungsver­fahren befind­et sich allerd­ings noch ganz am Anfang und muss sowohl im Bun­destag als auch Bun­desrat Zus­tim­mung find­en. Aktuell hat sich promi­nent der Bun­deskan­zler gegen eine Erhöhung des Höch­st­s­teuer­satzes aus­ge­sprochen. Von daher bleibt abzuwarten, welch­es Gesamt­paket eine Mehrheit find­et.

Die Regierung ist bestrebt, Sub­ven­tio­nen abzubauen. Unklar ist derzeit noch, wann das und in welch­er Rei­hen­folge ein Abbau erfol­gen soll.