Das Bun­desk­abi­nett hat am 29.4.2026 den Regierungsen­twurf des sog. Beitragssatzsta­bil­isierungs­ge­set­zes (BStabG) ver­ab­schiedet, welch­es in eini­gen Punk­ten von dem ursprünglichen Ref­er­ente­nen­twurf abwe­icht. Hier­mit soll ab 2027 eine Sta­bil­isierung der Beitragssätze zur geset­zlichen Krankenkasse erre­icht wer­den. Durch die Ein­führung ein­er Zuck­er­ab­gabe auf zuck­er­haltige Getränke in einem sep­a­rat­en Ver­fahren soll nun eine Ent­las­tung des gesamten Pakets im Jahr 2027 auf bis zu 16,3 Mrd. € erre­icht wer­den und nicht mehr, wie zunächst vorge­se­hen, 19,6 Mrd. €. Die Abgabe soll zusät­zlich die geset­zliche Kranken­ver­sicherung ent­las­ten. Die Einsparun­gen in der Kranken­ver­sicherung sollen bis zum Jahr 2030 auf bis zu 38,1 Mrd. € ansteigen.

Eine zunächst angedachte Absenkung des Kranken- und Kinderkranken­geldes im laufend­en Arbeitsver­hält­nis ist nun nicht mehr vorge­se­hen. Bei Beendi­gung des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es soll allerd­ings eine Deck­elung des Kranken­geldes auf die Höhe des Arbeit­slosen­geldes erfol­gen. Neu einge­führt wer­den soll die Teilar­beit­sun­fähigkeit und das Teilkranken­geld, dessen Nutzung jedoch von der Zus­tim­mung der Arbeitsver­tragsparteien abhängig ist. Anderen­falls bleibt es bei der bish­eri­gen Regelung. Die Fris­ten für Reha- und Rentenanträge wur­den auf vier Wochen verkürzt.

Ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegev­er­sicherung für fam­i­lien­ver­sicherte Ehe­gat­ten oder einge­tra­gene Lebenspart­ner soll ab 1.1.2028 erhoben wer­den, und zwar in Höhe von 2,5 % des Brut­to­ge­halts des Allein­ver­di­eners anstatt der bis­lang vorge­se­henen 3,5 %. Aus­nah­men gel­ten bei der Betreu­ung von Kindern unter 7 Jahren oder behin­derten Kindern im Haushalt sowie bei der Pflege eines Ange­höri­gen ab Pflege­grad 2. Rent­ner sollen eben­falls von der Kostenpflicht ausgenom­men sein.

Die Medika­menten­zuzahlun­gen sollen merk­lich steigen, von min­destens 7,50 € auf bis zu 15 € pro Medika­ment. Auch die Zuzahlun­gen für Heilmit­tel und häus­liche Krankenpflege sollen auf 15 € steigen, für Hil­f­s­mit­tel wird eine Fes­t­be­tragsregelung einge­führt. Die Zuzahlungs­be­träge wer­den sich kün­ftig entsprechend der Grund­lohn­rate dynamisch gestal­ten. Auch die Zuzahlun­gen zu Zah­n­er­satz sollen steigen, die Härte­fall­regelung mit 100 % Zuschuss auf die Regelver­sorgung sollen jedoch unverän­dert beste­hen bleiben.

Für bes­timmte oper­a­tive Ein­griffe soll die Ein­hol­ung ein­er fach­lichen Zweit­mei­n­ung vor dem Ein­griff verpflich­t­end wer­den. Behand­lun­gen in den Bere­ichen Homöopathie und Anthro­poso­phie wer­den auch nicht mehr erstat­tet.

Die Jahre­sar­beit­sent­gelt­gren­ze soll ab 1.1.2027 außeror­dentlich um 3.600 € ange­hoben wer­den, das entspricht ein­er monatlichen Erhöhung der Beitrags­be­mes­sungs­gren­ze um 300 €, die dann kün­ftig beitragspflichtig bleiben soll und nicht freigestellt wird. Für Ver­sicherte, die lediglich auf­grund der bish­eri­gen Gren­ze pri­vat ver­sichert sind, soll es eine Bestandss­chutzregel geben. Außer­dem soll der Arbeit­ge­ber­beitrag zur Kranken­ver­sicherung im Rah­men des Mini­jobs von 13 % auf 17,5 % erhöht wer­den.