Der Bun­desrat hat am 8.5.2026 ein­er Regierungsverord­nung zuges­timmt, die befris­tete Aus­nah­men vom Lärm­schutz für das sog. Pub­lic View­ing vor­sieht. Damit sind bei der anste­hen­den Fußball-WM öffentliche Liveüber­tra­gun­gen unter freiem Him­mel bis spät in die Nacht möglich. Die Aus­nah­meverord­nung eröffnet den zuständi­gen kom­mu­nalen Genehmi­gungs­be­hör­den für einige Wochen zusät­zliche Möglichkeit­en, Pub­lic View­ing-Ver­anstal­tun­gen trotz beste­hen­der Ein­schränkun­gen zu genehmi­gen. Dabei sollen sie im Rah­men ihrer Entschei­dun­gen das öffentliche Inter­esse an Liveüber­tra­gun­gen gegen die Belange des Anwohn­er­schutzes abwä­gen – ins­beson­dere bei Spie­len mit spätem Anpfiff. Die Verord­nung gilt bis zum 31.7.2026.

Anmerkung: Find­et das Pub­lic View­ing im Rah­men ein­er pri­vat­en Ver­anstal­tung statt (z. B. auf der Ter­rasse), gel­ten die Immis­sion­ss­chutzvorschriften der Län­der.