Ab dem Jahr 2027 soll ein weit­er­er Baustein des Bürokratieab­baus die Auszahlung des Kindergeldes ohne Antrag sein. Dies hat das Bun­desk­abi­nett beschlossen. Die Umset­zung soll in zwei Stufen erfol­gen. Zunächst gilt die Neuerung ab Früh­jahr 2027 für Fam­i­lien, die schon Kinder haben und Kindergeld beziehen, da die rel­e­van­ten Dat­en der Fam­i­lienkasse bere­its vor­liegen.

In einem zweit­en Schritt soll ab Ende 2027 auch für das jew­eils erste Kind das Kindergeld antrags­los aus­gezahlt wer­den. Voraus­set­zung ist, dass min­destens ein Eltern­teil mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Eltern­teil eine IBAN bekan­nt ist und min­destens ein Eltern­teil im Inland arbeit­et. Anderen­falls oder in Zweifels­fällen bleibt es beim bish­eri­gen Ver­fahren.

Das antragslose Kindergeld erset­zt nicht die Prü­fung der Anspruchs­berech­ti­gung. Diese erfol­gt wie bish­er durch die Fam­i­lienkasse. Nur die erforder­lichen Dat­en wer­den anstatt auf Antrag der Eltern per Date­naus­tausch automa­tisch über­mit­telt. Das Bun­deszen­tralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neuge­borene Kind eine Steuer-ID. Die Geburtsin­for­ma­tion zum Kind erhält das BZSt automa­tisch vom Standesamt, während diese ein­schließlich der Steuer-ID per Date­naus­tausch an die Fam­i­lienkasse über­mit­telt wird.