Seit 1985 kön­nen Ehe- und einge­tra­gene Lebenspart­ner sowie deren Kinder bis zum 18. bzw. 25. Leben­s­jahr in Schul- und Beruf­saus­bil­dung oder Studi­um unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen bei dem sozialver­sicherungspflichtig beschäftigten Ange­höri­gen in der geset­zlichen Kranken- und Pflegev­er­sicherung kosten­frei mitver­sichert sein.

Diese Regelung soll offen­bar auf Vorschlag der GKV-Kom­mis­sion für Ehe- und einge­tra­gene Lebenspart­ner durch eine Reform der Fam­i­lien­ver­sicherung in der geset­zlichen Kranken- und Pflegev­er­sicherung kün­ftig enden, sofern von dem kosten­frei Mitver­sicherten nicht Kinder unter 6 Jahren betreut oder Ange­hörige gepflegt wer­den.

Es gibt noch keinen Ref­er­ente­nen­twurf der Bun­desregierung. Der vom Gesund­heitsmin­is­teri­um veröf­fentlichte erste Bericht der einge­set­zten „FinanzKom­mis­sion Gesund­heit“ vom 30.3.2026 nen­nt 66 Refor­mvorschläge, wovon ein­er die Abschaf­fung der kosten­freien Ehe­gat­ten­mitver­sicherung bein­hal­tet. Der Vorschlag ist höchst umstrit­ten.

Von ca. 15,6 Mio. kosten­frei mitver­sicherten Ange­höri­gen sind ca. 2 – 3 Mio. Erwach­sene betrof­fen. Diese dür­fen derzeit monatlich nicht mehr als 565 € bzw. 6.780 € jährlich ver­di­enen, im Mini­job 603 € monatlich bzw. 7.236 €. Darin enthal­ten sind auch Einkün­fte z. B. aus Zin­sen, Ver­mi­etung­seinkün­ften oder Renten. Nicht berück­sichtigt wer­den z. B. Eltern­geld, Kindergeld, BAföG oder Wohn­geld. Aus Koali­tion­skreisen soll es dem Vernehmen nach heißen, dass die kosten­freie Mitver­sicherung durch einen monatlichen Min­destkranken­ver­sicherungs­beitrag in Höhe von 200 € sowie weit­ere 25 € Beitrag für die geset­zliche Pflegev­er­sicherung erset­zt wer­den soll. Somit ergäbe sich eine jährliche Mehrbe­las­tung von 2.700 €. Die Höhe der Einkün­fte des sozialver­sicherungspflichtig beschäfti­gen Part­ners sollen hier­bei offen­bar keine Rolle spie­len. Das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um strebt ein Inkraft­treten der Reform ab 2027 an. Betrof­fene soll­ten sich rechtzeit­ig steuer­lich berat­en lassen. Hier wird weit­er berichtet, ob die höchst umstrit­tene Aufhe­bung der kosten­freien Mitver­sicherung von Ehe­gat­ten Gesetz wer­den wird.