Der Bun­des­fi­nanzhof hat­te mit Urteilen vom 12.11.2025 in drei Ver­fahren klargestellt, dass er die Regelun­gen des Ertragswertver­fahrens als Grund­lage zur Berech­nung der Grund­s­teuer im Bun­desmod­ell für ver­fas­sungskon­form hält. Gegen min­destens ein Urteil haben der Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund laut Mit­teilung vom 5.3.2026 nun Ver­fas­sungs­beschw­erde ein­gere­icht. Betrof­fene kön­nen bei noch offen­em Ein­spruchsver­fahren unter Hin­weis auf die Ver­fas­sungs­beschw­erde ein Ruhen des Ver­fahrens beantra­gen.