Unternehmen sind grund­sät­zlich berechtigt, Bonität­sauskün­fte bei der Sch­u­fa einzu­holen, sofern ein sog. berechtigtes Inter­esse vor­liegt. Ein solch­es beste­ht ins­beson­dere dann, wenn ein Unternehmen in Vor­leis­tung tritt, etwa indem Waren oder Dien­stleis­tun­gen vor der Bezahlung bere­it­gestellt oder Kred­ite gewährt wer­den.

Seit dem 17.3.2026 hat die Sch­u­fa zur Berech­nung des Scores neue Regeln. Der neue Score basiert nun auf 12 Kri­te­rien anstatt auf bish­er über 200. Für jedes der nach­fol­gen­den Kri­te­rien wer­den Punk­te vergeben, die in die Gesamt­be­w­er­tung ein­fließen. Je höher die Gesamt­punk­tzahl, desto höher die Kred­itwürdigkeit

  • Zahlungsstörun­gen
  • Alter des ältesten Bankver­trags
  • Alter der ältesten Kred­itkarte
  • Alter der aktuellen Adresse
  • Alter des jüng­sten Rah­menkred­its
  • Anzahl von Anfra­gen und Abschlüssen für Girokon­ten und Kred­itkarten in den ver­gan­genen 12 Monat­en
  • Anzahl Anfra­gen außer­halb des Banken­bere­ichs in den ver­gan­genen 12 Monat­en
  • Ratenkred­ite in den ver­gan­genen 12 Monat­en
  •  Läng­ste Rest­laufzeit aller Ratenkred­ite
  • Kred­it­sta­tus
  • Immo­bilienkred­ite oder Bürgschaften
  • Vor­liegen ein­er Iden­tität­sprü­fung