Eigen­tümer von Grund­stück­en oder Woh­nun­gen, die im Jahr 2025 Leer­stand, Mietaus­fall oder höhere Gewalt (z. B. behördliche Nutzung­sun­ter­sa­gung, Brand-/Wasser­schaden) ohne eigenes Ver­schulden erlit­ten haben, kön­nen mit­tels eines form­losen Antrags einen Erlass oder Teil­er­lass der Grund­s­teuer beantra­gen. Je nach Aus­fall­höhe kann der Erlass zwis­chen 25 % und 100 % bei Tota­laus­fall betra­gen. Es ist uner­he­blich, ob es sich um eine Wohn- oder gewerbliche Ver­mi­etung han­delt.

Der Antrag ist spätestens bis zum 31.3.2026 zu stellen. Die Frist ist nicht ver­länger­bar. In der Regel sind die Stadt- bzw. Gemein­de­v­er­wal­tun­gen zuständig in den Stadt­staat­en Ham­burg, Berlin und Bre­men das Finan­zamt.