Voraus­sichtlich ab Mai 2026 kön­nen rück­wirk­end für die Zeit ab 1.1.2026 Pri­vathaushalte über ein Online-Por­tal eine gestaffelte Förderung bei Kauf oder Leas­ing neu zuge­lassen­er, rein elek­trisch­er Autos sowie bes­timmter Plug-in-Hybride und Range-Exten­der beantra­gen, unab­hängig vom Lis­ten­preis. Für die Jahre 2026 – 2029 ste­hen ins­ge­samt 3 Mrd. € zur Ver­fü­gung. Die förder­fähi­gen Fahrzeuge müssen min­destens 3 Jahre gehal­ten wer­den.

Die Förderung beträgt bei rein elek­trischen Fahrzeu­gen zwis­chen 3.000 € und 6.000 €, abhängig vom zu ver­s­teuern­den Haushalt­s­jahre­seinkom­men sowie der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Die höch­ste Förderung gibt es mit zwei oder mehr Kindern und einem zu ver­s­teuern­den Haushalt­s­jahre­seinkom­men bis zu 45.000 €, während ein kinder­los­er Haushalt mit über 80.000 € keine Förderung mehr erhält.

Bei der Anschaf­fung eines förder­fähi­gen Plug-In-Hybrids oder E‑Fahrzeugs mit Range-Exten­der sind die Förderun­gen niedriger, je nach Haushalt­seinkom­men und Anzahl der Kinder zwis­chen 1.500 € und 4.500 €. Der CO2-Ausstoß darf bei diesen 60 g/km nicht über­steigen oder die elek­trisch fahrbare Reich­weite muss min­destens 80 km betra­gen. Deren Förderung wird zum 1.7.2027 erneut geprüft.

Ein FAQ zur E‑Au­to-Förderung find­et sich auf der Home­page des Bun­desumwelt­min­is­teri­ums unter der Rubrik „Förderung“.