Die Finanzbe­hör­den gehen zunehmend häu­figer gegen Steuer­hin­terziehung vor bzw. ermit­teln beim Ver­dacht auf Steuer­hin­terziehung. Neben der Bekämp­fung von Schwarzarbeit und Kon­trollen durch den Zoll wur­den in jün­ger­er Ver­gan­gen­heit schw­er­punk­t­mäßig größer angelegte Ermit­tlun­gen gegen Kryp­to­händler und ‑anleger, Ver­mi­eter von Unterkün­ften, die über airbnb inserieren, und Influ­encer der sozialen Medi­en wegen des Ver­dachts auf Steuer­hin­terziehung ein­geleit­et. Steuerg­erechtigkeit ist in aller Munde, die öffentlichen Kassen benöti­gen Geld und die staatlichen Organe holen auch bei der Ermit­tlung durch Nutzung dig­i­taler Tech­nik auf.

Der jüng­ste „Fang“: Das Lan­desamt zur Bekämp­fung der Finanzkrim­i­nal­ität in Nor­drhein-West­falen hat im Dezem­ber 2025 bekan­nt gegeben, dass es von einem Hin­weis­ge­ber einen Daten­träger mit belas­ten­dem Mate­r­i­al im Umfang von 1 Terrabyte gekauft hat, der sehr werthaltige Infor­ma­tio­nen zur Aufdeck­ung von Steuer­hin­terziehung in großem Stil enthal­ten soll.

Ins­beson­dere sollen sich hier­auf Kun­den­in­for­ma­tio­nen von Dien­stleis­tern mit Geschäftssitzen in den Vere­inigten Ara­bis­chen Emi­rat­en, den Cay­man Islands, Hong Kong, Mau­ri­tius, Pana­ma, Sin­ga­pur und Zypern befind­en. Diese Dien­stleis­tungs­fir­men bieten Unter­stützung bei der Grün­dung von Aus­lands­ge­sellschaften in Niedrig­s­teuerge­bi­eten mit dem Ziel, steuerpflichtige Finanzmit­tel vor dem deutschen Fiskus zu ver­steck­en bzw. die tat­säch­lichen Beteili­gungsstruk­turen durch Stro­hgeschäfts­führer und ‑gesellschafter zu ver­schleiern.

Das Lan­desamt hat die Dat­en geprüft und darunter Men­schen mit Wohn­sitz in Deutsch­land und anderen Staat­en ermit­telt. Diese Dat­en wer­den derzeit auf­bere­it­et und auch anderen Behör­den im Aus­land zur Ver­fü­gung gestellt. Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen, die Bun­desregierung sowie die übri­gen Bun­deslän­der im Inland wur­den am 11.12.2025 über den Date­nankauf informiert. Zur Höhe der in die Übersee-Gesellschaften geflosse­nen Gelder kon­nten noch keine Angaben gemacht wer­den.

Anleger soll­ten prüfen, ob sie wissentlich oder unwissentlich wie beschrieben Ver­mö­gen angelegt haben und entsprechende Belege ord­nen. Es sollte schnell­st­möglich Kon­takt zum Steuer­ber­ater aufgenom­men wer­den, ins­beson­dere auch dann, wenn über die Ein­leitung eines Ermit­tlungsver­fahrens durch die Finanzbe­hör­den noch nichts bekan­nt ist.

Steuer­ber­ater kön­nen entsprechende Nacherk­lärun­gen anfer­ti­gen und je nach Ver­fahrens­stand über den richti­gen Zeit­punkt ein­er noch möglichen bzw. nicht mehr möglichen straf­be­freien­den Selb­stanzeige berat­en.