Unent­geltliche bzw. vergün­stigte Mahlzeit­en des Arbeit­ge­bers an seine Arbeit­nehmer sind als geld­w­ert­er Vorteil den Arbeit­nehmern im Rah­men des Arbeitsver­hält­niss­es zuzurech­nen und zu ver­s­teuern.

Die Sach­bezugswerte wer­den sich nach dem Ref­er­ente­nen­twurf der Sozialver­sicherungsent­geltverord­nung vom 8.10.2025 zum 1.1.2026 voraus­sichtlich erhöhen. Ver­ab­schiedet wer­den soll die Änderung nach Redak­tion­ss­chluss dieser Aus­gabe. Danach sehen die Sach­bezugswerte wie fol­gt aus:

Steuer­freier Sach­bezug: Mahlzeit­en bis 60 € (Inland)
  2025 2026
Früh­stück 2,30 €/Mahlzeit 2,37 €/Mahlzeit
Mit­tag-/ Aben­dessen 4,40 €/Mahlzeit 4,57 €/Mahlzeit
Vol­lverpfle­gung 11,10 €/Tag bzw.
333 €/Monat
11,51 €/Tag bzw.
345 €/Monat

Diese Regelun­gen gel­ten auch für Mahlzeit­en, die Arbeit­nehmern während ein­er dien­stlich ver­an­lassten Auswärt­stätigkeit oder bei dop­pel­ter Haushalts­führung zur Ver­fü­gung gestellt bzw. zugerech­net wer­den, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht über­steigt. Son­st stellt der Wert der Mahlzeit ins­ge­samt einen geld­w­erten Vorteil dar.

Stellt der Arbeit­ge­ber einem Arbeit­nehmer kosten­los oder vergün­stigt eine Unterkun­ft zur Ver­fü­gung, wird wie fol­gt unter­schieden, wobei bei Woh­nungsüber­las­sung hier­von abwe­ichend im Zweifel die ort­sübliche Miete als Sach­bezug anzuset­zen ist:

Unterkun­ft des Arbeit­ge­bers
  2025 2026
allg. Unterkun­ft
Einzel­nutzung durch Volljährige
282 €/Monat 285 €/Monat
Gemein­schaft­sun­terkun­ft
Volljährige
112,80 – 169,20 €/Monat* 114 – 171 €/Monat*
Einzel­nutzung durch
Jugendliche / Azu­bis
239,70 €/Monat 242,25 €/Monat
Gemein­schaft­sun­terkun­ft Jugendliche/Azubis 70,50 €  – 126,90 €/Monat* 71,25 – 128,25 €/Monat*

* je nach Bele­gung