Die soge­nan­nte Früh­startrente soll in Deutsch­land einge­führt wer­den und darauf abzie­len, Eltern bei der frühzeit­i­gen Altersvor­sorge ihrer Kinder zu unter­stützen und hier­durch von Zins­eszin­sef­fek­ten zu prof­i­tieren. Hier­durch soll das Renten­sys­tem für die Zukun­ft ent­lastet wer­den. Ob diese, wie zunächst angedacht, Anfang 2026 in Kraft treten kann, ist derzeit unklar, da bis­lang kein Ref­er­enten- oder Geset­ze­sen­twurf vor­liegt. Es soll eine Verknüp­fung der Früh­startrente mit ein­er Reform der steuer­lich geförderten pri­vat­en Altersvor­sorge erfol­gen.

Kinder ab dem 6. Leben­s­jahr sollen offen­bar ohne Antrag ein staatlich gefördertes Wert­pa­pierde­pot erhal­ten, in das zwis­chen dem 6. und 18. Leben­s­jahr monatlich 10 € eingezahlt wer­den. Ab dem 18. Leben­s­jahr kön­nen dann durch das nun­mehr volljährige Kind ab 50 € bis zu 100 € monatlich in den Ver­trag eingezahlt wer­den. Anders lau­t­ende Vorschläge aus der Ver­sicherungswirtschaft liegen vor.

Bei ein­er angenomme­nen gewo­ge­nen Ren­dite von 6 % pro Jahr und ohne jegliche eigene Ein­zahlun­gen ergibt sich laut nach­fol­gen­dem Beispiel 1 ein Rentenkap­i­tal von ca. 36.000 € bzw. über 20 Jahre eine monatliche Rente von 216 €. Im Beispiel 2 wird ab dem 18. Leben­s­jahr von der Annahme aus­ge­gan­gen, dass monatlich 100 € in den Ver­trag eingezahlt wer­den, sodass sich zusät­zlich zu dem staatlichen Zuschuss ein Rentenkap­i­tal von ca. 374.000 € ergibt bzw. eihne monatliche Rente von 2.200 €.

Der Ver­trag kann vor dem 67. Leben­s­jahr nicht aufgelöst und das Kap­i­tal auch nicht für andere Zwecke ver­wen­det wer­den. Geset­zt den Fall, das Rentenein­trittsalter würde sich z. B. auf 70 Jahre erhöhen, würde sich im Beispiel 1 das Rentenkap­i­tal wegen der um 3 Jahre län­geren Liegezeit ger­ingfügig erhöhen, während es sich im Beispiels­fall 2 durch die höheren Ein­zahlun­gen mehr erhöht. Zu dem The­ma „Steuerpflicht der Erträge“ gibt es noch keine Aus­sage.

Welche erbrechtlichen Vorstel­lun­gen der Geset­zge­ber z. B. für den Fall des Todes des Berechtigten vor (voll­ständi­gem) Bezug der Rente hat, ist noch nicht bekan­nt.

Beispiel 1: Nur staatliche Förderung (ohne Eigen­beiträge)
Ein­zahlung (6. bis 18. Leben­s­jahr) 1.440 € (10 €/Monat)
Ren­dite 6,00 %/Jahr
Zeitraum (18. bis 67. Leben­s­jahr) 49 Jahre
End­ver­mö­gen ca. 36.000 €
Rente 216 €/Monat über 20 Jahre
Beispiel 2: Staat + Eigen­beiträge (100 €/Monat ab 18)
Ein­zahlung (6. bis 18. Leben­s­jahr) 1.440 € (10 €/Monat)
eigene Ein­zahlun­gen (ab dem 18. Leben­s­jahr) 100 €/Monat
Gesamtein­zahlung 60.240 €
Ren­dite 6,00 %/Jahr
Zeitraum (18. bis 67. Leben­s­jahr) 49 Jahre
End­ver­mö­gen ca. 374.000 €
Rente 2.200 €/Monat über 20 Jahre (4 % Ren­dite)