Das Ober­lan­des­gericht Köln hat mit Beschluss v. 25.9.2025 in let­zter Instanz entsch­ieden, dass die Bedi­enung ein­er E‑Zigarette am Steuer durch Aut­o­fahrer ein erhe­blich­es Bußgeld nach sich ziehen kann. Ein Köl­ner Aut­o­fahrer, der während der Fahrt die Stärke sein­er E‑Zigarette auf dem Touchdis­play geän­dert hat­te, muss nun endgültig eine Geld­buße in Höhe von 150 € bezahlen und zusät­zlich dro­ht ihm noch die Ein­tra­gung eines Punk­tes in Flens­burg. Eine E‑Zigarette mit Touchdis­play ist ein Gerät mit „Berührungs­bild­schirm“ im Sinne der Straßen­verkehrs-Ord­nung.