In der Handw­erk­sor­d­nung (HwO) ist unter anderem Fol­gen­des geregelt: Eine Ausübungs­berech­ti­gung für zulas­sungspflichtige Handw­erke erhält, wer in diesem Handw­erk, in einem ver­wandten zulas­sungspflichti­gen Handw­erk oder in einem dem zu betreiben­den zulas­sungspflichti­gen Handw­erk entsprechen­den Beruf eine Tätigkeit von ins­ge­samt 6 Jahren aus­geübt hat, davon ins­ge­samt 4 Jahre in lei­t­en­der Stel­lung.

Eine lei­t­ende Stel­lung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigen­ver­ant­wortliche Entschei­dungs­befug­nisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betrieb­steil über­tra­gen wor­den sind. Der Nach­weis hierüber kann durch Arbeit­szeug­nisse, Stel­lenbeschrei­bun­gen oder in ander­er Weise erbracht wer­den.

Die HwO legt damit klar fest, unter welchen Voraus­set­zun­gen eine Ausübungs­berech­ti­gung ohne Meis­ter­ti­tel möglich ist. Entschei­dend sind die Dauer der Beruf­ser­fahrung und eine tat­säch­lich gelebte Leitungsver­ant­wor­tung. Vor diesem rechtlichen Hin­ter­grund hat­te das Oberver­wal­tungs­gericht Rhein­land-Pfalz über zwei selb­st­ständi­ge, aber inhaltlich sehr ähn­liche Fälle zu entschei­den. Die Söhne der Fir­menin­hab­er arbeit­eten jew­eils seit 2004 in den väter­lichen Fam­i­lien­be­trieben, einem Maler- und Lack­iererbe­trieb sowie einem Stein­metz- und Stein­bild­hauer­be­trieb, als Gesellen. Nach eini­gen Jahren über­nah­men sie in enger Zusam­me­nar­beit mit ihren Vätern auch die Auf­gaben eines lei­t­en­den Angestell­ten. Die Handw­erk­skam­mer lehnte den­noch die Erteilung von Ausübungs­berech­ti­gun­gen für die zulas­sungspflichti­gen Handw­erke ab.

Zu Unrecht, entsch­ied das Oberver­wal­tungs­gericht Rhein­land-Pfalz. Die Söhne hät­ten die Voraus­set­zun­gen für eine Ausübungs­berech­ti­gung nach der HwO erfüllt. Ins­beson­dere hät­ten diese Alt­ge­sellen in ihrem Handw­erk bere­its mehr als 20 Jahre gear­beit­et und davon deut­lich mehr als 4 Jahre in lei­t­en­der Stel­lung mit eigen­ver­ant­wortlichen Entschei­dungs­befug­nis­sen.

Die HwO enthält keine Vor­gaben zur Betrieb­s­größe oder zur Betrieb­s­form. Die für eine Ausübungs­berech­ti­gung erforder­liche lei­t­ende Beruf­ser­fahrung kann daher auch in Klein- und Kle­in­st­be­trieben erwor­ben wer­den.