Die soge­nan­nte „Aktivrente“ soll als eines von mehreren Instru­menten dem Fachkräfte­man­gel ent­ge­gen­wirken. Es soll Unternehmen die Möglichkeit eröff­nen, ihre langjähri­gen Mitar­beit­er noch über den Ein­tritt in die Alter­srente hin­aus beschäfti­gen zu kön­nen, wenn die betrof­fe­nen Arbeit­nehmer dies möcht­en. Dem Vernehmen nach lag der auf den 9.10.2025 datierte Ref­er­ente­nen­twurf bis zum 10.10.2025 zur Möglichkeit der Stel­lung­nahme inner­halb eines (!) Tages bei den Fachver­bän­den.

Das Gesetz soll neben der Aufhe­bung des Anschlussver­bots (befris­tete Beschäf­ti­gung ohne sach­lichen Grund nach ein­er bes­timmten Zeit der Beschäf­ti­gung) für Men­schen ab Erre­ichen der Rege­lal­ters­gren­ze am 1.1.2026 in Kraft treten. Nach zwei Jahren soll evaluiert wer­den, ob der gewün­schte Erfolg einge­treten ist und das Kosten-Nutzen-Ver­hält­nis bew­ertet wer­den.

Rent­ner sollen bis zu 2.000 € monatlich bzw. 24.000 € jährlich steuer­frei hinzu­ver­di­enen dür­fen. Für Frührent­ner, Selb­st­ständi­ge, Land­wirte, Beamte und Mini­job­ber soll die Regelung nicht gel­ten, sodass bere­its wegen möglich­er Ver­stöße gegen das Gle­ich­be­hand­lungs­ge­bot sowie der Gle­ich­mäßigkeit der Besteuerung (nach Leis­tungs­fähigkeit) mit ein­er Vielzahl von Gerichtsver­fahren gerech­net wird.

Die Aktivrente gilt ausweis­lich des Entwurfs nur für sozialver­sicherungspflichtige Beschäf­ti­gungsver­hält­nisse bzw. Einkün­fte aus nicht­selb­st­ständi­ger Tätigkeit. Kranken- und Pflegev­er­sicherungs­beiträge aus diesem Einkom­men sollen wohl von Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer je hälftig abge­führt wer­den, Renten­ver­sicherungs­beiträge nur vom Arbeit­ge­ber. Die Lohn­s­teuer­be­freiung soll direkt im Lohn­s­teuer­abzugsver­fahren erfol­gen, nicht erst in ein­er Steuer­erk­lärung. Der Lohn bzw. das Gehalt sollen also direkt steuer­frei aus­gezahlt wer­den und unter­liegen auch nicht dem Pro­gres­sionsvor­be­halt. Der Steuer­satz auf die übri­gen Einkün­fte wird dadurch nicht erhöht.
Ein Inkraft­treten zum 1.1.2026 stellt ein ambi­tion­iertes Ziel dar, da Bun­destag und Bun­desrat eben­falls noch zus­tim­men müssen.