Ab dem 1.1.2026 erfol­gt der dig­i­tale Date­naus­tausch zwis­chen den Pri­vat­en Kranken- und Pflegev­er­sicherun­gen ein­er­seits und dem Bun­deszen­tralamt für Steuern (BZSt) bzw. dem Lohnabrech­nungssys­tem ander­er­seits. Die dig­i­tale Über­mit­tlung soll das bish­er papier­basierte Ver­fahren erset­zen, manuelle Nach­mel­dun­gen sind dann nicht mehr zuläs­sig.

Das bedeutet, dass Arbeit­nehmern Nachteile entste­hen, wenn der Date­naus­tausch nicht kor­rekt durchge­führt wird, sowohl beim Lohn­s­teuer­abzug als auch bei der Einkom­men­steuerver­an­la­gung. Hier­bei spielt es keine Rolle, ob der Arbeit­ge­ber selb­st die Mel­dun­gen durch­führt oder durch einen Dien­stleis­ter durch­führen lässt. Es wird daher drin­gend anger­at­en, sowohl intern als auch extern Per­son­al und Dien­stleis­ter zu schulen bzw. sich selb­st das Wis­sen anzueignen, Zuständigkeit­en und Schnittstellen zu prüfen.