Bevor die elek­tro­n­is­che Rech­nung (E‑Rechnung) für die meis­ten inländis­chen Unternehmen im B2B-Wirtschaftsverkehr zum 1.1.2025 zur Pflicht gewor­den ist, hat­te das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) sein erstes Anwen­dungss­chreiben am 15.10.2024 veröf­fentlicht. Weit­ere beab­sichtigte Ergänzun­gen hat das BMF durch ein Entwurf­ss­chreiben am 25.6.2025 zur Stel­lung­nahme an die Ver­bände versendet. Die endgültige Ver­sion des Änderungs- bzw. Ergänzungss­chreibens soll im Laufe des vierten Quar­tals 2025 veröf­fentlicht wer­den. Der Umsatzs­teuer­an­wen­dungser­lass soll umfassend an die geset­zlichen Regelun­gen angepasst wer­den.

Fehler im ersten BMF-Schreiben wer­den in dem Entwurf kor­rigiert. Zu beacht­en ist danach, dass beschädigte Dateien, die als E‑Rechnung versendet wer­den, eine son­stige Rech­nung darstellen. Nur eine Rech­nung, die dem For­mat EN 16931 entspricht, stellt somit auch eine E‑Rechnung dar.

Die Regelun­gen zur E‑Rechnung für Klei­n­un­ternehmen im BMF-Schreiben vom 15.10.2024 sollen an die Änderun­gen im Rah­men des Wach­s­tum­schan­cenge­set­zes angepasst wer­den. Für die frei­willige Nutzung ein­er E‑Rechnung durch ein Klei­n­un­ternehmen in anderen als den zuge­lasse­nen For­mat­en benöti­gen diese die zumin­d­est kon­klu­dente Zus­tim­mung des jew­eili­gen Empfängers.

Ausweis­lich des Entwurfs soll eine Rech­nungsko­r­rek­tur der ursprünglichen Rech­nung nicht erforder­lich sein, wenn sich lediglich die Bemes­sungs­grund­lage ändert, z. B. wegen Män­gel­rü­gen im Rah­men ein­er Bauab­nahme. Wenn sich allerd­ings der Leis­tung­sum­fang oder der Leis­tungs­ge­halt ändern, soll eine Rech­nungsko­r­rek­tur erforder­lich sein. Bei nachträglichen Ent­gel­ter­höhun­gen soll der gle­iche Rech­nungstyp genutzt wer­den, wie z. B. bei der Rech­nungsko­r­rek­tur.

Auch bei der E‑Rechnung ist eine GoBD-kon­forme Auf­be­wahrung erforder­lich. Selb­st, wenn nur der struk­turi­erte Teil der E‑Rechnung der 8‑jährigen Auf­be­wahrungs­frist unter­liegt, ist der Bildteil GoBD-kon­form zu ver­wahren.