Am 1.7.2025 tritt die Fün­fte Verord­nung zur Änderung der Steuer­ber­ater­vergü­tungsverord­nung (StBVV) in Kraft, die erst­mals seit dem Jahr 2020 u. a. eine erhöhende Anpas­sung der Steuer­ber­ater­vergü­tung vor­sieht.

Haupt­punk­te sind hier­bei die Erhöhung der Fest­ge­bühren wie z. B. der Zeit­ge­bühr für steuer­liche Beratungstätigkeit­en, eine Anhebung der gegen­standswertab­hängi­gen Gebühren für z. B. die Erstel­lung der Buch­führung sowie eine Erhöhung der Preise für die Erstel­lung von Lohnabrech­nun­gen. Für die Abrech­nung der Zeit­ge­bühren ist eine 15-Minuten-Tak­tung vorge­se­hen.

Par­al­lel zur Erhöhung der Gebühren der Recht­san­wälte wer­den die Gebühren der Steuer­ber­ater im außerg­erichtlichen Ein­spruchsver­fahren sowie im finanzgerichtlichen Ver­fahren eben­falls angepasst.

Beste­ht z. B. eine Hon­o­rarvere­in­barung über Zeit­ge­bühren, muss diese aktiv angepasst wer­den, wenn eine höhere Gebühr abgerech­net wer­den soll.