Die neue Bun­desregierung hat einen Geset­zen­twurf vorgelegt, über den nach deren Willen schnell­st­möglich in Bun­destag und Bun­desrat entsch­ieden wer­den soll. Gegen­stand des beab­sichtigten „Gesetz für ein steuer­lich­es Investi­tion­spro­gramm zur Stärkung des Wirtschafts­stan­dorts Deutsch­land“ sind u. a. die Investi­tions­förderung für Unternehmen bere­its ab dem 1.7.2025 befris­tet bis zum 31.12.2027. Sodann soll die Kör­per­schaft­s­teuer (KSt) von 15 % auf 10 % sinken, und zwar ab dem 1.1.2028 jährlich um 1 % befris­tet bis zum 31.12.2032. Die Gesamt­s­teuer­be­las­tung für Unternehmen soll von derzeit etwa 30 % bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % sinken. The­sauri­erte Gewinne, also solche, die im Unternehmen verbleiben, sollen mit einem reduzierten Steuer­satz gezielt Rein­vesti­tio­nen ermöglichen und Pla­nungssicher­heit für die Unternehmen gewährleis­ten.

Die Bun­desregierung will kurzfristig Impulse für Investi­tio­nen set­zen sowie Wach­s­tum und Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der Unternehmen fördern. Dabei sollen Unternehmen bewegliche Wirtschafts­güter, wie z. B. Maschi­nen, diese in den Jahren 2025 bis 2027 direkt mit max­i­mal 30 % jährlich abschreiben kön­nen. Die Neuregelung soll nach dem Geset­zen­twurf der Bun­desregierung bere­its ab dem 1.7.2025 gel­ten und für alle Anschaf­fun­gen vor dem 1.1.2028.

Für neu angeschaffte, betrieblich genutzte reine Elek­tro­fahrzeuge sollen 75 % der Anschaf­fungskosten im Jahr der Anschaf­fung abge­set­zt wer­den kön­nen sowie in den 5 Fol­ge­jahren jew­eils 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Für Hybrid­fahrzeuge gilt diese Förderung nicht. Sie gilt für Anschaf­fun­gen zwis­chen dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028.

Weit­er­hin soll die steuer­liche Forschungs- und Entwick­lungszu­lage aus­geweit­et wer­den. Von 2026 bis 2030 soll die Ober­gren­ze der Bemes­sungs­grund­lage bei der steuer­lichen Forschungszu­lage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € ange­hoben wer­den. Betriebs- und Gemeinkosten wer­den hier­bei kün­ftig mit einem pauschalen Abschlag von 20 % berück­sichtigt.

Bis 2029 sind bis zu 46 Mil­liar­den € weniger Steuere­in­nah­men aus diesen Maß­nah­men für den Staat­shaushalt zu erwarten.

Wie kurzfristig die Bun­desregierung den Geset­zen­twurf sowohl im Bun­destag als auch im Bun­desrat ver­ab­schieden lassen kann, bleibt abzuwarten. Der Zeit­punkt war zum Redak­tion­ss­chluss noch unklar. Zumin­d­est die Zus­tim­mung des Bun­desrates wird voraus­sichtlich erst nach der Som­mer­pause einge­holt wer­den kön­nen.

Unternehmen, die als­bald die Anschaf­fung von betrieblich genutzten Fahrzeu­gen pla­nen, soll­ten die Ver­ab­schiedung des Geset­zes abwarten, wenn eine zügige und hohe Abschrei­bung seit­ens des Unternehmens gewün­scht ist.