Warum ein­deutig eine Fälschung?

• IBAN aus Spanien (ES 10…) – Eine deutsche Behörde nutzt kein aus­ländis­ches Kon­to.
• Unglaub­würdi­ge Zahlungsstelle – „Zahlstelle BZST“ gibt es so nicht, genau­so wenig wie die angegebene Bankverbindung bei ein­er spanis­chen Bank (BIC CAIXESBXXX).
• Druck­fehler & schwammige For­mulierun­gen – etwa „Ver­wen­dungszweck: ZA6L W“. Offizielle Beschei­de sind sprach­lich und for­mal sauber.
• QR-Code-Druck – Behör­den ver­schick­en üblicher­weise klas­sis­che Über­weisungsträger oder SEPA-Zahlungsauf­forderun­gen, keine Girocodes.
• Kurzfristiges Ulti­ma­tum & Drohkulisse – Typ­isch für Betrug: Sofort zahlen „um Voll­streck­ungs­maß­nah­men zu ver­mei­den“.
 
Was tun, wenn Sie so etwas bekom­men?

• Keine Zahlung leis­ten! Auf keinen Fall Geld über­weisen.
• Keine per­sön­lichen Dat­en zurückschick­en.
• Vor­fall an die örtliche Polizei oder direkt beim Bun­deszen­tralamt für Steuern (BZSt) melden.
• War­nung an Fre­unde & Fam­i­lie, beson­ders an Per­so­n­en, die mit Steuer­be­hör­den wenig Rou­tine haben.
 
Hin­weis: Das BZSt stellt keine Ver­spä­tungszuschläge per Rech­nung aus. Dafür ist immer das zuständi­ge Finan­zamt ver­ant­wortlich – und das bucht Nachzahlun­gen per Steuerbescheid direkt vom Finan­zamt-Kon­to.
Nähere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auch auf der Home­page vom Bun­deszen­tralamt für Steuern.