Das Bun­desver­fas­sungs­gericht (BVer­fG) hat am 26.3.2025 die Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen die Erhe­bung des Sol­i­dar­ität­szuschlags zurück­gewiesen. Dem­nach ist dieser auch über das Jahr 2020 hin­aus derzeit nicht ver­fas­sungswidrig.

Die neue Bun­desregierung beste­hend aus CDU/CSU und SPD hat am 9.4.2025 ihren aus­ge­han­del­ten Koali­tionsver­trag vorgestellt. Am 6.5.2025 hat die Bun­desregierung mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bun­deskan­zler ihre Arbeit aufgenom­men. Zum neuen Finanzmin­is­ter wurde Lars Kling­beil (SPD) ernan­nt.

Steuer­lich sind ver­schiedene Maß­nah­men für Unternehmen, Pri­vat­per­so­n­en und im Bere­ich der Gemein­nützigkeit vorge­se­hen. Sämtliche Ent­las­tun­gen ste­hen unter dem sog. Finanzierungsvor­be­halt, wer­den also nur dann umge­set­zt, sofern die finanziellen Mit­tel für die konkreten Maß­nah­men vorhan­den sind. Steuer­erhöhun­gen sind nicht vorge­se­hen, wur­den jedoch auch nicht aus­geschlossen. Der Sol­i­dar­ität­szuschlag, den das Bun­desver­fas­sungs­gericht erst Ende März 2025 für (noch) ver­fas­sungs­gemäß erk­lärt hat­te, soll beibehal­ten und nicht abgeschafft wer­den.

Die Strom­s­teuer soll um min­destens 5 Cent/KWh gesenkt und die Net­zent­gelte reduziert wer­den.

Für Unternehmen sind fol­gende steuer­liche Maß­nah­men geplant:

Es soll eine auf die Jahre 2025 bis 2027 zeitlich befris­tete degres­sive AfA für unternehmerische Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände in Höhe von 30 % einge­führt wer­den, ab dem Jahr 2028 soll die Kör­per­schaft­s­teuer in 5 Schrit­ten um jew­eils 1 % abge­senkt und die The­saurierungs­besteuerung für Unternehmen verbessert wer­den. Es soll auch geprüft wer­den, ob die gewerblichen Einkün­fte neu gegrün­de­ter Unternehmen ab 2027 unab­hängig von ihrer Rechts­form der Kör­per­schaftbesteuerung unter­liegen kön­nen, sodass jedes Unternehmen von der The­saurierung prof­i­tieren kann.

Die hebe­berechtigten Städte und Gemein­den sollen den Gewerbesteuer­hebe­satz von bis­lang 200 % auf min­destens 280 % anheben müssen. Dies soll ein­er Wet­tbe­werb­sverz­er­rung ent­ge­gen­wirken. Schein­sitzver­legun­gen sollen ver­hin­dert wer­den.

Bei der Min­dest­besteuerung soll auf EU-Ebene auf eine Vere­in­fachung sowie Ver­hin­derung ein­er Benachteili­gung deutsch­er Unternehmen hingewirkt wer­den. Für Großkonz­erne soll die Min­dest­besteuerung beste­hen bleiben. Die Ein­führung ein­er Finanz­transak­tion­ss­teuer auf europäis­ch­er Ebene soll unter­stützt wer­den.

Es ist geplant, eine Son­der­ab­schrei­bung für E‑Fahrzeuge einzuführen sowie die Kfz-Steuer­be­freiung bis 2035 zu ver­längern. Für Unternehmen soll die Brut­to­preis­gren­ze für Dienst­wa­gen zur Anwen­dung der 0,25-%-Regelung auf 100.000 € erhöht wer­den. Die Agrardiesel-Rück­vergü­tung für die Land­wirtschaft soll voll­ständig wieder­hergestellt wer­den. Die Erhöhung der Luftverkehrss­teuer soll rück­gängig gemacht wer­den.

Für Speisen in der Gas­tronomie soll die Mehrw­ert­s­teuer dauer­haft auf 7 % gesenkt und die Bonpflicht all­ge­mein wieder abgeschafft wer­den. Sach­spenden an gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen sollen weit­ge­hend umsatzs­teuer­frei bleiben. Das Gemein­nützigkeit­srecht soll im Hin­blick auf das Erforder­nis der zeit­na­hen Mit­telver­wen­dung vere­in­facht wer­den, eben­so die Sphären­zurech­nung bei Ein­nah­men der Vere­ine. Es soll ein Ein­fuhrum­satzs­teuer-Ver­rech­nungsmod­ell einge­führt wer­den.

Für Pri­vat­per­so­n­en sind darüber hin­aus fol­gende Maß­nah­men geplant:

Pri­vathaushalte mit kleinen und mit­tleren Einkom­men sollen beim Umstieg auf E‑Mobilität durch einen EU-Kli­ma­sozial­fond unter­stützt wer­den. Die Ent­fer­nungspauschale für beru­flich bed­ingte Fahrten soll bere­its ab dem ersten Kilo­me­ter von 0,30 €/km auf 0,38 €/km erhöht wer­den. Bis­lang gilt erst ab dem 21. Ent­fer­nungskilo­me­ter 0,38 €/km.

Steuer­lich begün­stigte ener­getis­che Sanierun­gen an Immo­bilien sollen auch für geerbte Immo­bilien möglich sein, wenn sie nicht selb­st bewohnt sind.

Im Rah­men der Gemein­nützigkeit sollen die Ehre­namts- und die Übungsleit­er­pauschale ange­hoben und die Forschungs­be­din­gun­gen verbessert wer­den.

Fern­er sollen steuer­liche Anreize für län­geres Arbeit­en im Hin­blick auf Lebenser­werb­stätigkeit geschaf­fen und die Ableis­tung von Über­stun­den über Vol­lzeit­tätigkeit hin­aus steuer­frei gestellt wer­den. Kinder­frei­be­trag und Kindergeld, Ent­las­tungs­be­trag für Allein­erziehende sollen angepasst, sowie die Ein­führung ein­er evtl. Arbeit­stagepauschale im Rah­men der Wer­bungskosten zunächst disku­tiert wer­den.

Die Steuer­bürokratie soll weit­er abge­baut wer­den und die Dig­i­tal­isierung voran­schre­it­en, um weit­ere Vere­in­fachun­gen vornehmen zu kön­nen.