Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.12.2024 mit­geteilt, dass das neue amtliche Muster der Bescheini­gung des aus­führen­den Fachunternehmens sowie der übri­gen ausstel­lungs­berechtigten Per­so­n­en bere­it­ste­ht.

Dieses ist für ener­getis­che Bau­maß­nah­men in selb­st­genutzten Wohnge­bäu­den zu ver­wen­den, die nach dem 31.12.2024 begin­nen.

Der Maß­nah­me­be­ginn ist bei genehmi­gungspflichti­gen Bau­vorhaben der Tag der erst­ma­li­gen Bauantrag­stel­lung, bei anzeigepflichti­gen der Tag, an dem die Unter­la­gen bei der zuständi­gen Behörde einge­hen und bei genehmi­gungs- und anzeige­freien Bau­vorhaben der Beginn der Bauaus­führung.

Die ord­nungs­gemäß aus­ge­füllte Bescheini­gung ist mit der Einkom­men­steuer­erk­lärung einzure­ichen, mit der die Steuer­ermäßi­gung nach dem Gebäudeen­ergiege­setz beantragt wer­den soll.