Für beru­fliche Aus­land­sreisen, die ab dem 1.1.2025 stat­tfind­en, hat das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen (BMF) für einige Län­der / Städte neue Pausch­be­träge für Verpfle­gungsmehraufwen­dun­gen und Über­nach­tungskosten fest­gelegt. Die gegenüber 2024 aktu­al­isierten Pauschalen sind in ein­er detail­lierten Auf­stel­lung ersichtlich, wobei Änderun­gen deut­lich her­vorge­hoben sind. Das BMF-Schreiben v. 2.12.2024 enthält außer­dem wichtige Erläuterun­gen zur Anwen­dung dieser Pauschalen, ein­schließlich spezieller Regelun­gen für ein­tägige Aus­land­sreisen, Anpas­sun­gen der Verpfle­gungspauschalen und dop­pel­ter Haushalts­führung im Aus­land.

Das kom­plette Schreiben ist auf der Home­page des BMF unter:
Ser­vice – Pub­lika­tio­nen – BMF-Schreiben – Schreiben v. 2.12.2024
aufzufind­en.
Für Inland­sreisen bleiben die Regelun­gen für Verpfle­gungsmehraufwen­dun­gen, Über­nach­tungskosten und dop­pelte Haushalts­führung im Ver­gle­ich zu 2024 unverän­dert.