Die von dem Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf her­aus­gegebene „Düs­sel­dor­fer Tabelle“ wurde zum 1.1.2025 geän­dert. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarf­ssätze min­der­jähriger und volljähriger Kinder ange­hoben wor­den. Außer­dem sind die Anmerkun­gen zur Tabelle teil­weise neu gefasst wor­den, wom­it aber keine inhaltlichen Änderun­gen ver­bun­den sind.

Die „Düs­sel­dor­fer Tabelle“ stellt eine bloße Richtlin­ie dar und dient als Hil­f­s­mit­tel für die Bemes­sung des angemesse­nen Unter­halts im Sinne des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es. Die in der Tabelle aus­gewiese­nen Richt­sätze sind Erfahrungswerte, die den Lebens­be­darf des Kindes aus­gerichtet an den Lebensver­hält­nis­sen der Eltern und an seinem Alter auf der Grund­lage durch­schnit­tlich­er Leben­shal­tungskosten typ­isieren, um so eine gle­ich­mäßige Behand­lung gle­ich­er Lebenssachver­halte zu erre­ichen.

Die Tabelle wird von allen Ober­lan­des­gericht­en zur Bes­tim­mung des Kindesun­ter­halts ver­wandt. Die Tabel­len­struk­tur ist gegenüber 2024 unverän­dert. Es verbleibt bei 15 Einkom­mensgrup­pen und dem der Tabelle zugrun­deliegen­den Regelfall zweier Unter­halts­berechtigter. Die erste Einkom­mensgruppe endet weit­er­hin bei 2.100 €, die 15. Einkom­mensgruppe bei 11.200 €. Zum 1.1.2024 betra­gen die Regel­sätze bei einem Net­toeinkom­men des/der Unter­halt­spflichti­gen bis 2.100 €:

  • 482 € für Kinder von 0 – 5?Jahren
  • 554 € für Kinder von 6?– 11 Jahren
  • 649 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 693 € für Kinder ab 18 Jahren.

Die Sätze steigen mit höherem Einkom­men um bes­timmte Prozentsätze.

Die gesamte Tabelle befind­et sich auf der Inter­net­seite des Ober­lan­des­gerichts Düs­sel­dorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de.